Teilbiologische Kleinkläranlagen
Einsetzbar in Schleswig-Holstein
Teilbiologische Kleinkläranlagen
Unbelüftete Kleinkläranlagen nach DIN 4261
Neben den technisch belüfteten Kleinkläranlagen, die bundesweit zugelassen sind, gibt es sog. teilbiologische Kleinkläranlagen, die nur in Schleswig-Holstein eingebaut werden dürfen.
Die Besonderheiten der technisch unbelüfteten Kleinkläranlagen sind in der DIN 4261 Teil 1 „S-H“ bzw. im Merkblatt „Kleinkläranlagen in Schleswig-Holstein“ zusammengefaßt (siehe Downloadbereich).
Folgende teilbiologische Anlagentypen sind u. a. in den o. g. Regelwerken beschrieben:
- Abwasserteichanlage (natürlich belüftet)
- Filtergraben
- Untergrundverrieselung
Für die obigen Anlagentypen werden Vorklärbehälter benötigt, die je nach Anforderung als Absetzgrube (nur für Abwasserteiche zulässig) bzw. als Ausfaulgrube dimensioniert werden.
Die einzelnen Vorklärbehälter (sog. „Grundstückskläranlagen“) aus monolithischen Betonfertigteilen der Fa. Fritz Witt sind in den Datenblättern im Anhang dargestellt.